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Sonntag, 2. November 2014

Petition, eingereicht am 23.09.2014



Pro Libertate 

Archivos adjuntos23 de sept.
an buergerdialog
Magistrat der Stadt Rüsselsheim
Fachbereich Zentrales
Stichwort "Bürgerdialog"
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim


Sehr geehrte Damen und Herren,
unter https://www.openpetition.de/petition/online/ermittlung-gegen-schiesswuetigen-polizeibeamten-in-ruesselsheim
finden Sie eine Petition vor, die innerhalb von wenigen Stunden mehr
als 4100 Unterschriften generierte.
Das öffentliche Interesse an Ermittlungen zu diesem Fall ist sehr
gross, weshalb wir, die Unterzeichner, die Stadt Rüsselsheim,
respektive den Oberbürgermeister auffordern, diesen Vorfall
dienstrechtlich und strafrechtlich überprüfen zu lassen, indem von
Amts wegen ein Ermittlungsverfahren angeregt wird.
Es kann und darf nicht sein, wenn OHNE Gefahr im Verzug - und das ist
in dem im Internet kursierenden Video deutlich erkennbar, zwei Hunde
allein deshalb erschossen werden, auf offener Strasse, weil sie sich
ohne Leine im öffentlichen Stadtgebiet befinden.
Selbst WENN man davon ausgeht, dass ein Mensch, wie die Polizei
behauptet, angeblich verletzt wurde, so ist die Frage, woher die
Verletzung rührt, ob dies nun durch ungeschickte Handlung oder durch
nicht aggressive, sondern aufregungsbedingte unabsichtliche Verletzung
handelte.
Anhand vieler Indizien ist deutlich zu sehen, dass der Polizist zwei
ruhige Hunde ohne jede Gefahr mit mehreren Schüssen exekutiert.
Einer der Hunde jaulte noch minutenlang aufgrund der Schmerzen durch
die Schüsse.
Bitte klären Sie ab, inwieweit hier geltendes Waffenrecht, der legale
Schusswaffeneinsatz, und das Tierschutzgesetz verletzt wurde.
Ferner handelte es sich bei der Angelegenheit um eine Folge eines
Einbruches, welcher von der Polizei nach Angabe des Tierhalters
ignoriert worden sei.
Auch hier sollten Sie anregen, die Verletzung der Dienstpflichten zu prüfen.
Ein Polizist hätte jederzeit einen Hundeführer der Polizei anfordern
können, auch wenn das Tierheim nicht erreichbar gewesen sein sollte.
Ferner gibt es auch
www.bund-der-tierfreunde.de
www.tierheim-ruesselsheim.dees gibt ferner mindestens 5 Tierärzte, die die Hunde narkotisieren
hätten können.
Der Amtstierarzt wäre ebenfalls in der Lage gewesen, hier entsprechend
des Tierschutzgesetzes einzugreifen.
Anschrift:Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Telefon:06152-989643
E-Mail:veterinaeramt@kreisgg.deÖffnungszeiten:Mo+Do+Fr 8-12, Di 8-15, Mi 8-18
Wir, die Unterzeichner der Petition, bitten um transparentes Vorgehen
und Ihre engagierte Aufklärung in dieser Angelegenheit, die Menschen
im ganzen Bundesgebiet entsetzt und entrüstet.
Mit freundlichen Grüssen
Pro Libertate
Initiative für Bürgerfreiheit
im Namen aller Unterzeichner

Bereits am 23.09.2014, also am gleichen Tag der Erschiessung der beiden Hunde, haben wir die Petition der Stadtverwaltung Rüsselsheim bekannt gegeben.
Bis heute ist die Stadtverwaltung, respektive das Oberbürgermeisteramt, noch nicht einmal fähig gewesen, den Eingang der Petition zu bestätigen.
Wofür sind diese Leute eigentlich überhaupt da?

Pro Libertate 

23 de sept.
an sebastian.trap.
Sehr geehrter Herr Trapmann,
bitte werten Sie diese Email auch als Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
den zuständigen Verantwortlichen.
Mit freundlichen Grüssen

Pro Libertate

Blieb bislang ebenfalls unbeantwortet. Vielen Dank für die Demonstration Ihrer Bürgernähe.


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