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Sonntag, 2. November 2014

Lügen, Intrigen, Gewalt: Rüsselsheimer Skandal weitet sich aus

 patrick.burghardt@ruesselsheim.de


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burghardt,

unter www.openpetition.de/petition/online/ermittlung-gegen-schiesswuetigen-polizeibeamten-in-ruesselsheim

finden Sie eine Petition vor, die innerhalb von wenigen Tage mehr
als 83.000 Unterschriften generierte.
Die Zugangsdaten zur Unterschriftenliste liessen wir direkt an das Büro des Oberbürgermeisters versenden. 

Das öffentliche Interesse an Ermittlungen zu diesem Fall ist sehr
gross, weshalb wir, die Unterzeichner, die Stadt Rüsselsheim,
respektive den Oberbürgermeister auffordern, diesen Vorfall
dienstrechtlich und strafrechtlich überprüfen zu lassen, indem von
Amts wegen ein Ermittlungsverfahren angeregt wird.


Es kann und darf nicht sein, wenn OHNE Gefahr im Verzug - und das ist
in dem im Internet kursierenden Video deutlich erkennbar, zwei Hunde
allein deshalb erschossen werden, auf offener Strasse, weil sie sich
ohne Leine im öffentlichen Stadtgebiet befinden. Eine Aggression der Hunde lag zum Zeitpunkt der Schussabgabe definitiv nicht vor. 


Selbst WENN man davon ausgeht, dass ein Mensch, wie die Polizei
behauptet, angeblich verletzt worden wäre, so stellt sich die Frage, woher die Verletzung rührte.
Ob dies nun durch ungeschickte Handlung oder durch
nicht aggressive, sondern aufregungsbedingte unabsichtliche Verletzung
herrührte. 
Dies zu klären wird nur durch eine juristische Ermittlung durch unabhängige Gerichtsbarkeit möglich sein. 

Anhand vieler Indizien ist deutlich zu sehen, dass der Polizist zwei
ruhige Hunde ohne jede Gefahr mit mehreren Schüssen exekutiert.

Einer der Hunde jaulte noch minutenlang aufgrund der Schmerzen durch
die Schüsse.

Bitte klären Sie ab, inwieweit hier geltendes Waffenrecht und das Tierschutzgesetz verletzt wurde, sowie ob die Legalität des 
Schusswaffengebrauches gegeben war. (Schussabgabe auf ein kleines Tier unter 30 kg, Durchschlagkraft der MP5 ist normal auf menschliche Körper mit einem Gewicht von ca. 70kg ausgelegt. Ist der Körper kleiner, steigt das Risiko von Querschlägern, insbesondere auf hartem Untergrund)



Ein Polizist hätte jederzeit einen Hundeführer der Polizei anfordern
können, auch wenn das Tierheim nicht erreichbar gewesen sein sollte.

Weshalb ist dies unterlassen worden? 
Wieso wurde dem Tierschutzverein abgesagt, der bereits unterwegs war? 


Es gibt ferner mindestens 5 Tierärzte, die die Hunde narkotisieren oder einfangen hätten können.
Wieso wurde kein Tierarzt gerufen? 

Der Amtstierarzt wäre ebenfalls in der Lage gewesen, hier entsprechend
des Tierschutzgesetzes einzigreifen.

Weshalb Sie, Herr Oberbürgermeister, bereits vor Einleitung eines Verfahrens, öffentlich die Absolution für die Vorgehensweise der Polizei erteilten, bleibt Ihr Geheimnis. Ihre Bürger und Wähler jedoch irritiert diese Parteinahme masslos, da nicht die Polizei Sie gewählt hat, sondern die Einwohner und Einwohnerinnen von Rüsselsheim. Wen und wessen Interesse vertreten Sie also, Herr Burghardt?
Wir fordern Sie hiermit erneut auf, die Interessen und den Willen Ihrer Wähler und der deutschen Bevölkerung umzusetzen, und für ein rechtsstaatlich einwandfreies Ermittlungsverfahren einzutreten. 



Zur Begründung der Petition fügen wir noch eine Stellungnahme der Tierrechtsanwältin KANZLEI-SBEAUCAMP.DE bei: (Auszug in Kopie)


"Grundlage für das Handeln der Beamten ist das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Das Gesetz regelt insbesondere, unter welchen Voraussetzungen Polizeibeamte im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Zwang bis hin zum Gebrauch von Schusswaffen anwenden dürfen.
1.
Voraussetzungen für eigene Gefahrenabwehrmaßnahmen der Polizei ist zunächst, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht durch den Verantwortlichen, hier den Halter der Hunde (§ 7 I HSOG), abgewendet werden kann.
Vorliegend bestehen schon gravierende Zweifel, ob überhaupt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestand. Wie das Video deutlich zeigt, waren beide Hunde offensichtlich nicht aggressiv. Als sich die dunkel gekleideten Polizeibeamten mit Waffe im Anschlag einem Hund näherten, zeigte dieser keinerlei Aggressionsverhalten. Selbst nach dem ersten Schuss machte keiner der Hunde Anstalten, die Beamten zu attackieren, was die Beamten nicht abhielt, weitere Schüsse auf die Hunde abzugeben. Die Behauptung der Polizeibeamten, die Hunde hätten zuvor zwei Personen gebissen, ist zumindest zweifelhaft. Dies würde die Schüsse auch nicht rechtfertigen.
Jedenfalls fehlte es eindeutig an der Notwendigkeit für ein Eingreifen der Polizeibeamten. Denn die Eigentümer der Hunde hatten nach meinen Informationen den Polizeibeamten kurz zuvor telefonisch erklärt, er werde in wenigen Minuten am Ort des Geschehens sein, um die Hunde abzuholen. Angesichts des Verhaltens der Hunde bestand danach keine Veranlassung für die Polizeibeamten tätig zu werden. Ihr Handeln ist bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.
2.
Der Gebrauch von Schusswaffen ist im Übrigen nur dann zulässig, wenn andere Zwangsmaßnahmen erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen, § 60 I HSOG. Schusswaffengebrauch ist also nach der klaren gesetzlichen Anordnung das allerletzte Mittel.
Dies traf hier offensichtlich nicht zu. Wie zu lesen ist, hatten die Polizeibeamten Kontakt mit einem Tierheim, das den Beamten auch erklärt hat, sich um die Hunde zu kümmern – rechtlich hätte es sich dabei um eine Ersatzvornahme im Sinne von § 49 I HSOG gehandelt. Die Polizeibeamten haben jedoch aus völlig unerfindlichen Gründen kurze Zeit später dem Tierheim mitgeteilt, dass sich die Sache "erledigt" habe, womit offensichtlich die beabsichtigte Tötung der Hunde gemeint war.
Die Polizeibeamten hätten also zunächst –als milderes Mittel – dem Tierheim Gelegenheit geben müssen, sich um die Hunde zu kümmern, statt die Hunde einfach zu erschießen. Die Tötung der Hunde ist auch aus diesem Grund rechtswidrig.
3.
Darüber hinaus ist der Schusswaffengebrauch der Polizei auch unter einem weiteren Gesichtspunkt rechtlich problematisch. Gemäß § 60 IV HSOG ist der Schusswaffengebrauch unzulässig, wenn erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden.
Wie das Video zeigt, befanden sich in unmittelbarer Nähe zum Tatort zahlreiche Passanten. Der zweite Hund war nach dem ersten Schuss geflüchtet und wurde in einem schlecht einsehbaren Bereich ein weiteres Mal beschossen. Die sichtlich mit der Situation überforderten Beamten waren gar nicht in der Lage sicherzustellen, dass sich im Schussfeld keine Personen aufhielten. Gleichwohl feuerten sie weiter auf den Hund. Hinzu kommt das Risiko von Querschlägern.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei der Tötung der beiden Hunde um einen unerklärlichen Gewaltexzess handelt, der durch nichts gerechtfertigt war. Die handelnden Polizeibeamten haben die einschlägigen Vorschriften des HSOG in mehrfacher Hinsicht schwerwiegend verletzt. Sie haben eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen." Zitat Ende

Nochmals, Herr Burghardt:
Der INHALT der Petition ist nicht nur der, dass Sie diese Petition weitergeben an den Petitionsausschuss, sondern der Inhalt ist der, dass SIE als gewählter Vertreter der Bürger von Rüsselsheim selbst alles in Ihrer Macht stehende tun, um die Vorgänge transparent zu machen, indem SIE SELBST ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft im Namen der Stadt Rüsselsheim beantragen.


Ferner sind SIE Ihren Wählern eine Antwort schuldig, welche Art von angeblichen Verletzungen bei den die Tat begründenden angeblichen Verletzten überhaupt vorliegen sollten, da bislang nur Behauptungen der Polizei im Raum stehen, aber nichts wirklich belegbar ist oder auch nur glaubhaft gemacht wurde. Auch eine anonymisierte Bescheinigung des Krankenhauses wäre hier bereits hilfreich. 


Ihr Schweigen, Herr Burghardt, zeugt nicht von Transparenz und Neutralität. 
Dass noch nicht einmal der Eingang unseres Schreibens vom 23. 09. bestätigt wurde, ist ebenfalls kein Zeugnis Ihrer Bürgernähe oder auch nur Ihres Engagements, wohingegen Sie sich in Windeseile vor die Handlungen der Polizei schützend gestellt haben, ohne auch nur einen Moment des Zweifels an Ihrer Loyalität aufkommen zu lassen. 
Wundert es Sie wirklich, wenn die Bürger Ihnen Ignoranz und Voreingenommenheit vorhalten? 
Im Laufe der ersten Tage erschienen mehrere Versionen, weshalb die Hunde erschossen wurden. 
Welche, Herr Burghardt, ist denn im Moment die Aktuelle?

Haben Sie bereits geklärt, welche Rolle Herr Achim Weidner in dem ganzen Szenario innehatte? Wir verfügen über viele Screenshots, wo er zynisch andeutete,
dass sich die Erschiessung der Hunde eben nicht zufällig ereignete, sondern dass dies eine konzertierte Aktion im Zuge der "broken Windows Theorie" gewesen sei. 
Auch, dass die Shishabar ein Zankapfel für die Stadtplanung gewesen sei, und mit der Statuierung eines Exempels der "Schandfleck" endlich entfernt werden konnte. 
Stimmt es, dass die Stadt das Gebäude nicht in diesem Zustand haben wollte, aber an den Besitzern der Hunde gescheitert ist? 

Wissen Sie davon, und sind Sie über die tragende Rolle von Herrn Weidner informiert, oder gehen Sie immer noch davon aus, dass Herr Weidner "rein zufällig" am Ort des Geschehens war?
Auch, dass durch die Erschiessung der Hunde nun endlich allen klar sein muss, wozu die Stadtpolizei (kurz vorher) installiert worden sei. 
Es sind nicht nur wir, die über diese Andeutungen mehr als entsetzt sind, und sollte es sich bewahrheiten, dass die Hunde als Mittel zum Zweck erschossen wurden, wird unsere nächste Petition die Rücktrittsaufforderung für die Verantwortlichen sein. 

Mit freundlichen Grüssen 

PRO LIBERTATE 

Im Namen aller Unterzeichner/innen.
 23.09.2014 (aktiv bis 20.10.2014)`

1 Kommentar:

  1. Es ist nun wieder ein Monat vergangen. Wie ist der Stand der Dinge ?
    Was ist aus der Petition geworden ?
    Ich hätte gerne eine Kopie.

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